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Lohnsteuerprüfung

Lohnsteuerprüfung

Die Lohnsteuerprüfung wird künftig die Auswertungsmöglichkeiten der elektronischen Prüfung intensiver nutzen. Lt. Auskunft der Prüfer wird nunmehr verstärkt darauf geachtet, wohin vor allem Aushilfslöhne überwiesen werden.

Vor allem bei verschiedenen Überweisungen auf das gleiche Konto wird überprüft, ob hier evtl. nur eine Person arbeitet und somit kein Aushilfsverhältnis mehr vorliegt. Da die Auszahlungsbeträge in diesem Fall als Nettolohn gerechnet werden und evtl. nach Steuerklasse 6 abgerechnet wird, kommt es leicht zu einer Verdoppelung der Kosten. Derartige Fälle werden außerdem an die Buß- und Strafsachenstelle zur weiteren Überprüfung weitergeleitet.

Stellt die Lohnsteuerprüfung ein Arbeitsverhältnis fest, das über der Aushilfslohngrenze von derzeit € 400,00 liegt, kommt es auch zu einer rückwirkenden Sozialversicherungspflicht, die zunächst der Arbeitgeber alleine durchführen und abrechnen muss.

Um Irritationen zu vermeiden, ist es sogar bei Ehegatten sinnvoll, die Auszahlung der Aushilfslöhne möglichst auf verschiedene Konten durchzuführen.